RS OGH 1992/11/26 7Ob628/92

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Veröffentlicht am 26.11.1992
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Norm

MRG §10

Rechtssatz

Der Anspruch nach § 10 MRG wird nicht schon mit der Beendigung des Mietverhältnisses sondern erst dann fällig, wenn er gerichtlich geltend gemacht werden könnte (Namhaftmachung eines Nachmieters).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0069878

Dokumentnummer

JJR_19921126_OGH0002_0070OB00628_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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