Norm
GRBG §3 Abs1Rechtssatz
Die Prozessgesetze sehen nur eine Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde vor, in der die Nichtigkeitsgründe durch deutliche und bestimmte Bezeichnung geltend zu machen sind; Verweisungen auf andere Schriftsätze sind demnach unbeachtlich (Mayerhofer - Rieder StPO 3. Auflage § 285 E 33 f, 36 f, 41).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0100172Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.10.2020