RS OGH 1992/11/26 15Os42/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.11.1992
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Norm

StPO §120 A
StPO §281 Abs1 Z4 A

Rechtssatz

Anders als in den Fällen des § 281 Abs 1 Z 1 StPO besteht keine sofortige Rügepflicht bei Bekanntwerden von Umständen, die erhebliche Einwendungen gegen einen Sachverständigen begründen können.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0098142

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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