RS OGH 1992/11/26 8Ob580/92, 6Ob212/08g

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Veröffentlicht am 26.11.1992
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Norm

ABGB §94

Rechtssatz

Marginale Beträge im Verhältnis zum monatlichen Unterhalt (hier ca. 2,5 %) sind jedenfalls aus dem laufendenden Unterhalt zu bezahlen und stellen keinesfalls einen gesondert abzugeltenden krankheitsbedingten Sonderbedarf dar (hier: Kuraufenthalt).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0009530

Zuletzt aktualisiert am

19.01.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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