Norm
ABGB §94Rechtssatz
Marginale Beträge im Verhältnis zum monatlichen Unterhalt (hier ca. 2,5 %) sind jedenfalls aus dem laufendenden Unterhalt zu bezahlen und stellen keinesfalls einen gesondert abzugeltenden krankheitsbedingten Sonderbedarf dar (hier: Kuraufenthalt).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0009530Zuletzt aktualisiert am
19.01.2010