Norm
MRG §10Rechtssatz
Arbeiten, die ansonsten als bloße Erhaltungsarbeiten dieser Gesetzesstelle nicht zu unterstellen sind (wie zB Erneuerung von Türen) können dann darunter fallen, wenn sie der Zusammenlegung zweier Wohnungen und damit der Kategoriehebung dienten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0069905Dokumentnummer
JJR_19921126_OGH0002_0070OB00628_9200000_002