Norm
ASVG §135 Abs1Rechtssatz
Eine Zuordnung von Nichtärzten zugänglichen "arztfernen" Tätigkeiten zu ärztlicher Hilfe erfolgt nur, wenn ein Arzt selbst einschreitet oder der einschreitende Nichtarzt zu einem Arzt in einer qualifizierten Verantwortungsbeziehung steht. In diesem Bereich substituiert die Verantwortungsbeziehung zu einem Arzt die persönliche Qualifikation als Arzt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0083872Dokumentnummer
JJR_19921215_OGH0002_010OBS00260_9200000_001