Norm
ASGG §87 Abs4Rechtssatz
Obwohl der Rückzahlungspflichtige im Prozess vor dem Sozialgericht formell als Kläger aufzutreten und ein negatives Feststellungsbegehren zu stellen hat, dass die von der beklagten Partei behauptete Rückersatzpflicht nicht zu Recht bestehe (vgl SSV-NF 4/37), kommt in einem solchen Verfahren die materielle Klägerrolle dem beklagten Versicherungsträger zu, der bereits erbrachte Versicherungsleistungen zurückfordert. Wird dieses Rückforderungsbegehren ausdrücklich auf einen bestimmten Rechtsgrund gestützt, so ist das Gericht daran gebunden und darf dem Begehren nicht aus einem anderen Rechtsgrund stattgeben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0086067Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.06.2022