Norm
ABGB §140 BcRechtssatz
Der Unterhaltsschuldner hat darzutun, dass und wie er seiner Verpflichtung, nach Kräften zum Unterhalt beizutragen, nachgekommen ist. Ist ein Arbeitsloser nicht als arbeitssuchend beim Arbeitsamt gemeldet, ist für diesen Zeitraum die Anspannungstheorie anzuwenden und von einem fiktiven Einkommen auszugehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0047536Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.12.2020