RS OGH 1992/12/15 4Ob527/92, 1Ob639/92, 1Ob584/93, 6Ob198/02i, 7Ob173/13m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.12.1992
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Norm

UbG §2

Rechtssatz

Die ständige Abhängigkeit der freien Aufenthaltsveränderung vom Willen eines anderen ist bereits eine Beschränkung der Bewegungsfreiheit.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0075766

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

01.02.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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