Norm
EisbEG §4 ARechtssatz
Der kausal auf die Eigentumsbeschränkung zurückzuführende Schaden ist ohne Rücksicht darauf zu ersetzen, ob dem Antragsteller später durch eine andere Ursache ein Nachteil in gleicher Höhe entstanden wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0057986Dokumentnummer
JJR_19921215_OGH0002_0010OB00642_9200000_003