RS OGH 1992/12/15 1Ob642/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.12.1992
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Norm

EisbEG §4 A

Rechtssatz

Der kausal auf die Eigentumsbeschränkung zurückzuführende Schaden ist ohne Rücksicht darauf zu ersetzen, ob dem Antragsteller später durch eine andere Ursache ein Nachteil in gleicher Höhe entstanden wäre.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0057986

Dokumentnummer

JJR_19921215_OGH0002_0010OB00642_9200000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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