Norm
GmbHG §5Rechtssatz
Zufolge des § 10 Abs 3 GmbHG kann ein bloß obligatorischer Anspruch gegen den Gesellschafter, der nicht rechtzeitig zur Aussonderung der geschuldeten Sache aus dem Vermögen des Inferenten führt, nicht Gegenstand einer Sacheinlage sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0059896Dokumentnummer
JJR_19921215_OGH0002_0050OB01602_9200000_001