Norm
ZPO §471 Z2 ARechtssatz
Eine nur aus unzulässigen Rechtsmittelgründen erhobene Berufung ist einer gesetzlich unzulässigen Berufung gleichzustellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0041861Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.01.2022