Norm
ABGB §458Rechtssatz
Nur wenn es der Schutz des Erstehers erforderte, könnte ihm analog eine Devastationsklage zustehen; dies ist aber nicht der Fall, wenn dem Ersteher zur Zeit der Abgabe seines Anbotes das Bestandverhältnis bekannt war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0008355Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.03.2011