Norm
3.ABGBTeilNov §47 Abs3Rechtssatz
§ 47 Abs 3 der 3.TeilNov ABGB ist in historischer und teleologischer Auslegung berichtigend dahin zu verstehen, dass eine Vorrangseinräumung zwischen nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Buchberechtigten bei der Meistbotsverteilung nur dann nicht zu berücksichtigen ist, wenn das zurücktretende Recht vom Ersteher nach seinem früheren Rang und nach dem Inhalt der Versteigerungsbedingungen ohne Anrechnung auf das Meistbot übernommen werden muss.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0034766Dokumentnummer
JJR_19921216_OGH0002_0030OB00081_9200000_004