RS OGH 1992/12/17 15Os42/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.12.1992
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Norm

KO §5 Abs1
StGB §10
StGB §288

Rechtssatz

Angesichts der Regelung des § 5 Abs 1 KO kann von einer existenzgefährdenden Bedrohung des Unterhalts der Familie des Gemeinschuldners im Falle wahrheitsgemäßer Angaben keine Rede sein. Die durch das Gesetz statuierte Beschränkung auf eine bescheidene Lebensführung kann - ebensowenig wie der rechtmäßige Einsatz der Strafrechtspflege - nicht als bedeutender Nachteil im Sinne der Lehre von den Voraussetzungen des übergesetzlichen Notstands angesehen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0063962

Dokumentnummer

JJR_19921217_OGH0002_0150OS00042_9200000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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