Norm
KO §5 Abs1Rechtssatz
Angesichts der Regelung des § 5 Abs 1 KO kann von einer existenzgefährdenden Bedrohung des Unterhalts der Familie des Gemeinschuldners im Falle wahrheitsgemäßer Angaben keine Rede sein. Die durch das Gesetz statuierte Beschränkung auf eine bescheidene Lebensführung kann - ebensowenig wie der rechtmäßige Einsatz der Strafrechtspflege - nicht als bedeutender Nachteil im Sinne der Lehre von den Voraussetzungen des übergesetzlichen Notstands angesehen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0063962Dokumentnummer
JJR_19921217_OGH0002_0150OS00042_9200000_004