Norm
ABGB §140 BcRechtssatz
Die sogenannte Anspannungstheorie lässt sich daher nicht in ihrem ursprünglichen Sinn auf den Unterhaltsberechtigten ausdehnen, weil diesbezüglich die Rechtslage nicht die gleiche ist wie bezüglich des Unterhaltspflichtigen. Es gibt keine gesetzliche Bestimmung, die dem Kind die Pflicht auferlegt, nach seinen Kräften den Unterhaltspflichtigen zu entlasten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0047835Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.03.2021