RS OGH 1992/12/22 5Ob154/92, 5Ob128/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.12.1992
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Norm

MRG aF §1 Abs3
MRG §18 Abs1 Z2
WGG §14 Abs2

Rechtssatz

Fehlt auch nur eine der Voraussetzungen des § 1 Abs 3 aF MRG so liegt dieser Ausnahmetatbestand nicht vor und das MRG ist voll anzuwenden. Für die von der Antragstellerin gewünschte Anwendung von Bestimmungen des WGG anstelle jener des § 18 Abs 1 Z 2 MRG im Wege der Analogie besteht unter den gegebenen Umständen keine Möglichkeit.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 154/92
    Entscheidungstext OGH 22.12.1992 5 Ob 154/92
  • 5 Ob 128/94
    Entscheidungstext OGH 22.11.1994 5 Ob 128/94
    nur: Fehlt auch nur eine der Voraussetzungen des § 1 Abs 3 aF MRG so liegt dieser Ausnahmetatbestand nicht vor und das MRG ist voll anzuwenden. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0069688

Dokumentnummer

JJR_19921222_OGH0002_0050OB00154_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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