Norm
MedienG §24Rechtssatz
Daß die Angaben im Impressum einer Tageszeitung für die ihr beigelegte - kein eigenes Impressum enthaltende - Programmbeilage nicht zutreffen, womit eine Irreführung über den relevanten Personenkreis des § 24 MedG einer Zeitungsbeilage bewirkt wird, kann für den Kaufentschluß der Tageszeitung in keiner Weise maßgebend sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0067522Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.01.2016