RS OGH 1993/1/13 9ObA275/92, 9ObA84/99i, 9ObA163/00m

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Veröffentlicht am 13.01.1993
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Norm

AZG §1 Abs1 litb

Rechtssatz

Maßstab für die Überstundenarbeit eines Teilzeitbeschäftigten ist die Normalarbeitszeit der vergleichbaren vollbeschäftigten Arbeitnehmer im Betrieb, wie sie sich für den betreffenden Wochentag nach § 3 Abs 1 AZG oder durch eine gemäß § 4 AZG zulässige andere Verteilung der Wochenarbeitszeit ergibt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0051475

Dokumentnummer

JJR_19930113_OGH0002_009OBA00275_9200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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