Norm
AZG §1 Abs1 litbRechtssatz
Maßstab für die Überstundenarbeit eines Teilzeitbeschäftigten ist die Normalarbeitszeit der vergleichbaren vollbeschäftigten Arbeitnehmer im Betrieb, wie sie sich für den betreffenden Wochentag nach § 3 Abs 1 AZG oder durch eine gemäß § 4 AZG zulässige andere Verteilung der Wochenarbeitszeit ergibt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0051475Dokumentnummer
JJR_19930113_OGH0002_009OBA00275_9200000_002