Norm
SGG §12 Abs1 IARechtssatz
Bei einem vor oder während der Tatausführung - durch Zusage der Übernahme des geschmuggelten Suchtgifts - geleisteten kausalen Tatbeitrag zum bandenmäßig begangenen Suchtgifttransport ist - ungeachtet der formellen Vollendung der Einfuhr des Suchtgiftes durch den unmittelbaren Täter mit dem Zeitpunkt des Überfliegens der österreichischen Staatsgrenze - eine Beteiligung des Beitragstäters durch seine vor oder während der Tat gemachte Zusage rechtlich möglich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0087917Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.01.2020