- 8 Ob 1501/93
Entscheidungstext OGH 14.01.1993 8 Ob 1501/93
- 1 Ob 504/93
Auch; Beisatz: Hier: Beurteilung, dass die Fahrweise eines Schifahrers unnötig gefahrenerhöhend war und ihm damit einleitende (zumindest) leichte Fahrlässigkeit zuzurechnen ist. (T1)
- 10 Ob 2444/96a
Entscheidungstext OGH 11.02.1997 10 Ob 2444/96a
Beisatz: Hier: Schadenersatz infolge eines eingebrochenen Kanaldeckels. (T2)
- 6 Ob 20/98d
- 1 Ob 367/97w
nur: Das Maß der Zumutbarkeit geeigneter Vorkehrungen gegen einen Schadenseintritt richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles. (T3)
Beisatz: Abstrakt ist die Konkretisierung der Obliegenheit des Geschädigten zur Schadensminderung nur eingeschränkt möglich. (T4)
- 6 Ob 180/99k
Vgl auch; Beisatz: Der konkrete Inhalt einer Verkehrssicherungspflicht und das Maß der Zumutbarkeit geeigneter Vorkehrungen gegen einen Schadenseintritt richtet sich jeweils nach den Umständen des Einzelfalles. (T5)
- 10 Ob 26/00x
- 10 Ob 28/00s
- 9 Ob 162/00i
Auch; Beis wie T5
- 9 Ob 318/00f
nur T3
- 9 Ob 104/00k
- 9 Ob 44/02i
- 9 Ob 202/02z
nur T3
- 6 Ob 80/02m
- 6 Ob 29/03p
- 7 Ob 58/03k
Vgl auch
- 7 Ob 313/03k
Auch; Beisatz: Hier: Sturz beim Herabsteigen vom Behandlungstisch im Krankenhaus. (T6)
- 4 Ob 46/04z
Auch
- 7 Ob 118/04k
Auch
- 1 Ob 234/04z
Auch; Beis wie T4
- 3 Ob 214/05z
Vgl auch; Beis wie T5
- 6 Ob 70/06x
- 7 Ob 73/06w
Auch
- 7 Ob 157/06y
Vgl auch; nur T3; Beisatz: Verstoß gegenüber bestehender Schutzpflichten und Sorgfaltspflichten. (Hier: Paintballmatch.) (T7)
- 6 Ob 17/07d
Auch; Beisatz: Hier: Ungenügende Sicherung einer Kletterwand durch falsch aufgelegte Matten. (T8)
- 2 Ob 3/07s
Auch
- 2 Ob 273/05v
nur: Das Maß der Zumutbarkeit geeigneter Vorkehrungen gegen einen Schadenseintritt richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, sodass der berufungsgerichtlichen Entscheidung keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt. (T9)
- 2 Ob 87/07v
Beis wie T5
- 7 Ob 236/07t
- 2 Ob 99/07h
Auch; nur T3; Beis wie T5
- 1 Ob 121/08p
Vgl auch; Beisatz: Sowohl die Beurteilung, ob die Durchführung der Verkehrssicherungsmaßnahmen einem anderen übertragen wurde, als auch inwieweit allenfalls eine Anweisungs- oder Überwachungspflicht verletzt wurde, ist stets von den besonderen Umständen des Einzelfalls abhängig, sodass regelmäßig eine erhebliche Rechtsfrage im Sinn des
§ 502 Abs 1 ZPO nicht zu beantworten ist. (T10)
- 1 Ob 39/08d
nur T3
- 6 Ob 147/08y
Auch; Beisatz: Hier: Breite, übersichtliche Piste und etwa 4 m vom Pistenrand entferntes Brett, gegen das der Kläger stürzte, wobei es zum Sturz nur deshalb kam, weil der Kläger mit hoher Geschwindigkeit über mehrere Kanten sprang. (T11)
- 5 Ob 223/08t
Beis wie T5; Beisatz: Hier: Sommerrodelbahn. (T12)
Beisatz: Entgegen der Betriebsvorschrift war keiner der Betriebsangehörigen zur Überwachung der Einhaltung der Bedienungsvorschriften vorgesehen. (T13)
- 5 Ob 276/08m
Auch; Beisatz: Von einer erheblichen Fehlbeurteilung abgesehen liegt keine Frage im Sinn des
§ 502 Abs 1 ZPO vor, wenn das Berufungsgericht die Rechtsprechung zu Inhalt und Umfang von Verkehrssicherungspflichten, insbesondere zu deren Beschränkung bei Erkennbarkeit der Gefahr beachtet hat. (T14)
- 3 Ob 18/09g
Beisatz: Hier: Verletzung durch die Schwenktüre einer Umkleidekabine. (T15)
- 8 Ob 127/09y
Auch
- 9 Ob 26/09b
Auch; Beisatz: Hier: Zur Schadenminimierungspflicht nach
§ 1304 ABGB. (T16)
- 1 Ob 213/09v
nur T9; Beis wie T16
- 7 Ob 133/10z
Auch
- 6 Ob 146/10d
nur T9
- 7 Ob 250/10f
Auch
- 1 Ob 62/11s
Auch; Beis wie T5; Beisatz: Hier: Seilrutsche auf einer Autobahnraststation. (T17)
- 2 Ob 60/11d
nur T3
- 4 Ob 149/11g
Entscheidungstext OGH 22.11.2011 4 Ob 149/11g
Auch; Beis wie T5; Beisatz: Hier: Freizeitwiese. (T18)
- 4 Ob 203/11y
Entscheidungstext OGH 17.01.2012 4 Ob 203/11y
Auch; Beis wie T5
- 7 Ob 151/12z
Entscheidungstext OGH 26.09.2012 7 Ob 151/12z
Auch; Beisatz: Hier: Stehtisch in Bäckerei. (T19)
- 9 ObA 5/13w
Entscheidungstext OGH 24.04.2013 9 ObA 5/13w
Ähnlich; Beisatz: Hier: Zumutbarkeit, den Zugang einer Arbeitgeberkündigung zu ermöglichen. (T20)
- 8 Ob 14/13m
Entscheidungstext OGH 27.06.2013 8 Ob 14/13m
Auch; Beis wie T5
- 8 Ob 68/13b
Entscheidungstext OGH 30.07.2013 8 Ob 68/13b
Auch
- 2 Ob 37/13z
Entscheidungstext OGH 30.07.2013 2 Ob 37/13z
nur T9; Beisatz: Hier: Dach mit ausreichend dimensioniertem Schneerückhalte? und Schneefangsystem gegen Dachlawinen. (T21)
- 1 Ob 142/13h
Entscheidungstext OGH 29.08.2013 1 Ob 142/13h
Auch
- 4 Ob 178/13z
Entscheidungstext OGH 22.10.2013 4 Ob 178/13z
Auch
- 3 Ob 212/13t
Entscheidungstext OGH 22.01.2014 3 Ob 212/13t
Auch; nur T3; Beisatz: Hier: Einsteigen in ein Wasserflugzeug. (T22)
- 4 Ob 21/14p
Entscheidungstext OGH 25.03.2014 4 Ob 21/14p
Vgl auch
- 4 Ob 33/14b
Entscheidungstext OGH 25.03.2014 4 Ob 33/14b
Auch; Beisatz: Hier: Schneeräumung einer Müllsammelstelle. (T23)
- 3 Ob 61/14p
Entscheidungstext OGH 30.04.2014 3 Ob 61/14p
Auch; Beisatz: Hier: Mitverschulden der Fahrerin eines Segway im Ausmaß von ¼ bei einem Sturz wegen überhöhter Geschwindigkeit, wodurch sie einen aus dem Boden ragenden Stein nicht als Gefahr erkannte, gegenüber mangelhafter und verharmlosender Instruktion durch die Beklagte. (T24)
- 2 Ob 47/14x
Entscheidungstext OGH 12.06.2014 2 Ob 47/14x
Auch; Beis wie T5; Beis wie T10; Beisatz: Hier: Herabrollen eines nach dem Pressen auf abschüssigem Gelände gelagerten Siloballens auf befahrene Straße. (T25)
- 8 Ob 41/15k
Entscheidungstext OGH 25.08.2015 8 Ob 41/15k
Auch
- 1 Ob 143/16k
Entscheidungstext OGH 30.08.2016 1 Ob 143/16k
nur T3; Beisatz: Hier: Die Auffassung des Berufungsgerichts, dass die Beklagte aufgrund der am Unfalltag herrschenden Witterungsverhältnisse und der dadurch verursachten Vereisung verpflichtet gewesen wäre, Streugut im Bereich des Automaten vor der Waschbox auszubringen, was für die verantwortliche Mitarbeiterin leicht möglich gewesen wäre, ist jedenfalls vertretbar. (T26)
- 5 Ob 21/17z
Entscheidungstext OGH 04.05.2017 5 Ob 21/17z
Beisatz: Hier: Sturz auf einer eisigen Stelle des Kundenparkplatzes eines Supermarkts