Norm
MedienG §5 Abs2Rechtssatz
Die Redaktionskonferenz (Redaktionsversammlung, welcher alle fest angestellten Medienmitarbeiter angehören) ist eine geschlossene Einheit innerhalb eines Zeitungsunternehmens, deren Mitglieder schon durch die gemeinsamen Beziehungen zum Zeitungsunternehmen persönlich miteinander verbunden sind. Eine aus neunzehn Mitgliedern bestehende Zeitungsredaktion ist noch keine so große innerbetriebliche Einheit, daß die Weitergabe von Vervielfältigungsstücken an die Mitglieder eines solchen überschaubaren und geschlossenen Gremiums bereits einer Veröffentlichung gleichkäme.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0067169Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.01.2016