Norm
UStG 1972 §6 Z6Rechtssatz
Als umsatzsteuerfreie Umsätze an die Versicherten bzw mitversicherten Familienangehörigen können nur jene Leistungen angesehen werden, die an die Versicherten oder deren anspruchsberechtigte Angehörigen im Rahmen gesetzlicher oder satzungsmäßiger Vorschriften direkt erbracht werden (zB in Ambulatorien, eigenen Krankenanstalten oder sonstigen Einrichtungen der Sozialversicherungsträger) und auf die der Versicherte oder die mitversicherten Angehörigen auf Grund der sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen Anspruch haben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0076195Dokumentnummer
JJR_19930128_OGH0002_010OBS00262_9200000_002