Norm
ASVG §255 CaRechtssatz
Zur Wiederherstellung seiner Arbeitsfähigkeit ist dem Versicherten die Durchführung einer weiteren Bandscheibenoperation zumutbar, sofern - auch im Hinblick auf zwei vorangegangene mäßig erfolgreiche Bandscheibenoperationen - mit überwiegender Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen ist, dass die Operation erfolgreich verlaufen wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0084876Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
31.05.2022