Norm
ASVG §86 Abs3 Z2Rechtssatz
Treten die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Pensionsleitung wegen geminderter Arbeitsfähigkeit erst im Laufe eines über diesen Anspruch geführten Verfahrens mit dem Ende eines Monats ein, so besteht der Anspruch auf die Leistung erst ab dem folgenden Monatsersten (Stichtag).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0083716Dokumentnummer
JJR_19930128_OGH0002_010OBS00331_9200000_001