Norm
ASVG §255 DaRechtssatz
Ist die Zahl der auf dem Arbeitsmarkt vorhandenen Arbeitsplätze in einem Verweisungsberuf nicht offenkundig, so ist die Zahl dieser Arbeitsplätze näherungsweise festzustellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0084395Dokumentnummer
JJR_19930128_OGH0002_010OBS00271_9200000_001