Norm
ABGB §140 BaRechtssatz
Als Einkommen ist das monatliche, durchschnittliche Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen vor Abzug der ihm auferlegten Unterhaltsleistungen zu verstehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0047489Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.01.2017