RS OGH 1993/1/29 1Ob44/92, 1Ob625/94, 5Ob120/08w, 3Ob23/11w, 5Ob195/11d

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Veröffentlicht am 29.01.1993
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Norm

ABGB §472
ABGB §523 Cd
ABGB §523 Ba

Rechtssatz

Die als Legalservituten bezeichnete Eigentumsbeschränkungen sind privatrechtlicher Natur und einer dinglichen Verpflichtung gleichzusetzen. Solche von einer Eintragung im Grundbuch in der Regel unabhängige Einschränkung des Eigentums wirken ähnlich wie Dienstbarkeiten und gewähren dem Berechtigten die Sacheinwendungen gegen die Eigentums-Freiheitsklage.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0011505

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

09.02.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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