Norm
AngG §7 Abs1Rechtssatz
Der Abschluß von Arbeitsverträgen mit zu überlassenden Arbeitskräften kann nicht als Handelsgeschäft im Sinne dieser Gesetzesstelle angesehen werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, gesetzlicher Entlassungsgrund, Konkurrenzverbot, Wettbewerbsverbot, Konkurrenzgeschäft, Verletzung, Verstoß, Überlassung, LeiharbeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0027864Dokumentnummer
JJR_19930210_OGH0002_009OBA00001_9300000_002