Norm
AngG §27 Z3 E3Rechtssatz
Die bloße Gründung eines Konkurrenzunternehmens ist noch als nicht verbotswidrige Vorbereitungshandlung anzusehen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Betriebsgründung, Unternehmensgründung, Konkurrenzgeschäfte, Konkurrenzverbot, Ende, Beendigung, vorzeige Auflösung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Nebenbeschäftigung, Nebenbetätigung, selbständig, VerletzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0029505Dokumentnummer
JJR_19930210_OGH0002_009OBA00001_9300000_004