RS OGH 1993/2/10 9ObA1/93, 9ObA8/93 (9ObA9/93), 9ObA118/93, 8ObA221/94

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Veröffentlicht am 10.02.1993
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Norm

AngG §27 Z3 E3

Rechtssatz

Die bloße Gründung eines Konkurrenzunternehmens ist noch als nicht verbotswidrige Vorbereitungshandlung anzusehen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Angestellte, Betriebsgründung, Unternehmensgründung, Konkurrenzgeschäfte, Konkurrenzverbot, Ende, Beendigung, vorzeige Auflösung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Nebenbeschäftigung, Nebenbetätigung, selbständig, Verletzung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0029505

Dokumentnummer

JJR_19930210_OGH0002_009OBA00001_9300000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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