RS OGH 1993/2/16 5Ob150/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.02.1993
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Norm

JN §1 DVe1
WEG §2

Rechtssatz

Das Begehren auf Zustimmung zur Begründung von Wohnungseigentum an einer durch Ausbau eines Dachbodens zu schaffenden Wohnung ist auf dem streitigen Rechtsweg mittels Klage geltend zu machen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0045793

Dokumentnummer

JJR_19930216_OGH0002_0050OB00150_9200000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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