Norm
JN §1 DVe1Rechtssatz
Das Begehren auf Zustimmung zum Ausbau eines Dachbodens und diesbezügliche Planunterfertigung durch die Antragsgegner ist eine Angelegenheit, über die unter schlichten Miteigentümern nach den Bestimmungen des 16.Hauptstückes des zweiten Teiles des ABGB, und zwar im Verfahren außer Streitsachen, zu entscheiden ist nach § 26 Abs 2 WEG in Verbindung mit § 37 Abs 3 Z 6, 8 bis 21 und Abs 4 MRG zu entscheiden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0045798Dokumentnummer
JJR_19930216_OGH0002_0050OB00150_9200000_004