Norm
VersVG §67Rechtssatz
Ob das Mitglied eines Motorfliegervereins bei einer vom Verein abgeschlossenen (Flugzeugkaskoversicherung) Kaskoversicherung mitversichert ist, hängt davon ab, ob die konkrete Risikoversicherung (der konkrete Versicherungsvertrag) neben dem Eigentümerinteresse auch andere Interessen, wie die von Mietern oder sonstigen berechtigten Benutzern, einschließt, und ob durch den Einschluß der Interessen der zur Benützung der Sache berechtigten Mitglieder das Risiko erhöht wird. Die Versicherung eigener Sachen kann auch das Sachersatzinteresse anderer gebrauchsbefugter Personen umfassen. Der Einschluß fremden Interesses ist eine Auslegungsfrage (teilweise Abgehen von 7 Ob 14-17/87).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0081329Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.05.2014