Norm
StGB §49Rechtssatz
Ein Widerruf der bedingten Entlassung ist unzulässig, wenn die strafbare Handlung nicht während der Probezeit, sondern vor deren Beginn (§ 49 StGB) verübt wurde.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Anmerkung: Siehe jedoch § 53 Abs 1 zweiter Satz StGB.European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0092019Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.01.2021