RS OGH 1993/2/18 10ObS13/93, 10ObS12/15k

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Veröffentlicht am 18.02.1993
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Norm

ASVG §255 Ca

Rechtssatz

Kann bei einem Diabetiker die Gefahr eines Unterzuckers durch ein entsprechendes Verhalten hintangehalten werden, ist er im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht gehalten, sich dementsprechend zu verhalten. Auf die sich ansonst aus der Gefahr eines Unterzuckers ergebenden Einschränkungen wäre diesfalls nicht Bedacht zu nehmen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0085029

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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