Norm
DSt 1990 §1 Abs1 DRechtssatz
"Kostenreißerei" durch getrennte Exekutionsanträge gegen Solidarschuldner: Durch die Einbringung getrennter Exekutionsanträge bei verschiedenen Gerichten mit dem Begehren auf vollen Kostenzuspruch hat der Beschuldigte eine Überprüfungsmöglichkeit seiner Vorgangsweise im Sinne des § 74 EO schuldhaft verhindert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0055955Dokumentnummer
JJR_19930222_OGH0002_009BKD00002_9200000_001