RS OGH 1993/2/22 9Bkd2/92

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Veröffentlicht am 22.02.1993
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Norm

DSt 1990 §1 Abs1 D
RAO §9 Abs1
RAO §10 Abs2

Rechtssatz

"Kostenreißerei" durch getrennte Exekutionsanträge gegen Solidarschuldner: Durch die Einbringung getrennter Exekutionsanträge bei verschiedenen Gerichten mit dem Begehren auf vollen Kostenzuspruch hat der Beschuldigte eine Überprüfungsmöglichkeit seiner Vorgangsweise im Sinne des § 74 EO schuldhaft verhindert.

Entscheidungstexte

  • 9 Bkd 2/92
    Entscheidungstext OGH 22.02.1993 9 Bkd 2/92

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0055955

Dokumentnummer

JJR_19930222_OGH0002_009BKD00002_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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