RS OGH 1993/2/23 4Ob113/92

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Veröffentlicht am 23.02.1993
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Norm

UWG §14 B2

Rechtssatz

Die Frage, ob es im Konkurs zu einer Fortführung oder zur Wiedereröffnung des Unternehmens der Gesellschaft durch den Masseverwalter kommt oder ob ein Zwangsausgleich angestrebt wird, ist demnach nicht ausschlaggebend. Auch die Aktivlegitimation einer Konkursmasse besteht so lange, bis der Betrieb endgültig eingestellt ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0079454

Dokumentnummer

JJR_19930223_OGH0002_0040OB00113_9200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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