RS OGH 1993/2/23 4Ob113/92

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Veröffentlicht am 23.02.1993
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Norm

UWG §14 B2

Rechtssatz

Auch eine Konkurseröffnung über das Vermögen des Mitbewerbers nach dieser Gesetzesstelle ändert freilich schon deshalb nichts an der Aktivlegitimation, weil sie nur zur konkursmäßigen Abwicklung des Unternehmens führt, in deren Rahmen jedenfalls nich Waren aus der Konkursmasse in den Verkehrs kommen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0079464

Dokumentnummer

JJR_19930223_OGH0002_0040OB00113_9200000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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