RS OGH 1993/2/23 4Ob106/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.02.1993
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Norm

UWG §14 B2

Rechtssatz

Ein Selbständiger bleibt auch dann Unternehmer im Sinne des § 14 UWG, wenn er nur in einem fixen Werkvertragsverhältnis zu einem oder wenigen Kunden steht; auch in diesem Fall trägt er ein Unternehmerrisiko.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0079427

Dokumentnummer

JJR_19930223_OGH0002_0040OB00106_9200000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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