RS OGH 1993/2/23 4Ob118/92

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Veröffentlicht am 23.02.1993
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Norm

UWG §14 A2
UWG §18

Rechtssatz

Ist der Unterlassungsanspruch gegen die Personengesellschaft wegen Wegfalls der Wiederholungsgefahr erloschen, dann kann es nicht zweifelhaft sein, daß damit auch die ausschließlich aus der Gesellschafterhaftung gemäß §§ 128, 161 Abs 2 HGB abgeleitete gesetzliche Unterlassungsverpflichtung des persönlich haftenden Gesellschafters erloschen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0079561

Dokumentnummer

JJR_19930223_OGH0002_0040OB00118_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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