Norm
BSVG §109Rechtssatz
Daß für den Versicherten nach dem LZVG wirksam entrichtete Beiträge in der Folge vom Versicherungsträger an die Mutter des Versicherten teils zurückgezahlt, teils auf deren Beitragskonto umgebucht wurden, ändert nichts an der wirksamen Entrichtung dieser Beiträge.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0085863Dokumentnummer
JJR_19930223_OGH0002_010OBS00021_9300000_001