Norm
AngG §27 A4Rechtssatz
Das Verlangen nach einer Präzisierung des zur Entlassung führenden Sachverhalts darf bei einer nicht qualifiziert vertretenen Partei nicht überspannt werden. Das Gericht hat alle vom Dienstgeber im Prozeß zur Begründung der Entlassung genannten Umstände auf ihre Tatbestandsmäßigkeit zu prüfen, ohne an eine vom Dienstgeber vorgenommene rechtliche Qualifikation gebunden zu sein.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitgeber, Angestellte, wichtiger Grund, Entlassungsgrund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Konkretisierung, Verfahren, Bindung, Vorbringen, Begehren, Klagebegehren, Hilfsarbeiter, Rechtsgrund, KlagsgrundEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0028983Dokumentnummer
JJR_19930224_OGH0002_009OBA00027_9300000_001