Norm
VBG §34 Abs2 litbRechtssatz
Versetzt sich ein Vertragsbediensteter durch einen Alkoholexzeß in den Zustand einer mittelstarken Berauschung, und führt die - zusammen mit einer bestehenden Depression - zum Doppelmord an den Eltern, wird dadurch das Vertrauen des Dienstgebers so weit erschüttert, daß ihm die Fortsetzung das Dienstverhältnisses auch nur für die Kündigungsfrist unzumutbar war (§ 48 ASGG).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0080506Dokumentnummer
JJR_19930224_OGH0002_009OBA00296_9200000_002