RS OGH 1993/2/24 9ObA296/92

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Veröffentlicht am 24.02.1993
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Norm

VBG §34 Abs2 litb

Rechtssatz

Versetzt sich ein Vertragsbediensteter durch einen Alkoholexzeß in den Zustand einer mittelstarken Berauschung, und führt die - zusammen mit einer bestehenden Depression - zum Doppelmord an den Eltern, wird dadurch das Vertrauen des Dienstgebers so weit erschüttert, daß ihm die Fortsetzung das Dienstverhältnisses auch nur für die Kündigungsfrist unzumutbar war (§ 48 ASGG).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0080506

Dokumentnummer

JJR_19930224_OGH0002_009OBA00296_9200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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