RS OGH 1993/2/24 9ObA296/92

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Veröffentlicht am 24.02.1993
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Norm

VBG §34 Abs2

Rechtssatz

Das sämtlichen in § 34 Abs 2 VBG angeführten Entlassungstatbeständen gemeinsame Tatbestandsmerkmal eines dem Bediensteten vorwerfbaren Tatverhaltens ist auch dann gegeben, wenn die Tat selbst in einem Zustand der Zurechnungsunfähigkeit begangen wurde, die auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit von höherem Grad beruht, dem Arbeitnehmer aber ein Verschulden an der Herbeiführung des Rauschzustandes anzulasten ist (§ 48 ASGG).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0080329

Dokumentnummer

JJR_19930224_OGH0002_009OBA00296_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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