Norm
GewO 1859 §82 liteRechtssatz
Interne Informationen sind Tatsachen oder Vorgänge die in einer Beziehung zum Betrieb des Arbeitnehmers stehen und nach dem für einen durchschnittlichen Beschäftigten erkennbaren Willen des Unternehmens vertraulich zu behandeln sind. Ob an der Geheimhaltung dieser Informationen dann auch tatsächlich ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse besteht und es sich daher um ein Geschäftsgeheimnis und Betriebsgeheimnis handelt, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0060498Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.09.2017