RS OGH 1993/2/25 6Ob27/92

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Veröffentlicht am 25.02.1993
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Norm

GmbHG §68 Abs2

Rechtssatz

Ein Einflußrecht auf die Versteigerungsbedingungen steht den ausgeschlossenen Gesellschafter nur insoweit zu, als durch diese Bedingungen die Grundsätze einer öffentlichen Versteigerung und die in der Feilbietungsordnung enthaltenen Bestimmungen verletzt werden. Die Festlegung eines Ausrufungspreises, unter welchem Angebote nicht angenommen werden, in den Versteigerungsbedigungen kann er nicht erfolgreich bekämpfen.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 27/92
    Entscheidungstext OGH 25.02.1993 6 Ob 27/92
    Veröff: SZ 66/24 = NZ 1993,154 = WBl 1993,229 = RdW 1993,243 = ecolex 1993,458

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0060050

Dokumentnummer

JJR_19930225_OGH0002_0060OB00027_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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