RS OGH 1993/2/25 2RU11/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.02.1993
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Norm

ASVG §175 Abs4

Rechtssatz

Zum Versicherungsschutz während eines von der Schule organisierten Auslandsaufenthaltes.

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1993:RS0104626

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.02.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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