Norm
ASGG §67 Abs1 Z2Rechtssatz
Spricht der Krankenversicherungsträger lediglich aus, daß die in einem Pflegeheim aufgelaufenen Kosten nicht übernommen werden, so ist eine Klage auf Feststellung, daß es sich bei dem Aufenthalt im Pflegeheim um einen Versicherungsfall der Krankheit handelt, unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0046247Dokumentnummer
JJR_19930304_OGH0002_010OBS00171_9200000_001