RS OGH 1993/3/9 5Ob133/92, 1Ob84/97b, 6Ob108/98w, 6Ob39/03h, 7Ob31/22t

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Veröffentlicht am 09.03.1993
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Norm

ABGB §916 B

Rechtssatz

Wer das Vorliegen eines Umgehungsgeschäftes behauptet, hat die Voraussetzungen hiefür zu beweisen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0018177

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

06.07.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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