RS OGH 1993/3/9 5Ob160/92, 5Ob240/97y, 5Ob124/98s, 5Ob122/98x, 7Ob54/10g

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Veröffentlicht am 09.03.1993
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Norm

MRG §1 Abs4 Z1

Rechtssatz

Die Auslegung, die den Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 4 Z 1 MRG schon dann verwirklicht sieht, wenn die geforderten Tatbestandsmerkmale nur bezüglich eines Mietgegenstandes verwirklicht sind, ist durch den eindeutigen Gesetzeswortlaut dieser Bestimmung ausgeschlossen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0069289

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

09.08.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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